FAQs – Erste Antworten auf Ihre Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen zu transfinance. Über alle weiteren Fragen können wir uns gerne persönlich mit Ihnen unterhalten.
In einigen Ländern ist eine Registrierung erforderlich. Warum ist das so und wie läuft sie ab?
Eine Registrierung in einem anderen EU-Land ist erforderlich, wenn ein Unternehmen in diesem Land direkt aktiv ist, z.B. im Baubereich mit eigenen Lageraktivitäten. Nachdem einem Unternehmen eine MwSt.-Nummer für dieses Land zugeteilt wurde, ist dieses verpflichtet - je nach Umsatz - monatlich, dreimonatlich oder jährlich eine MwSt.-Erklärung beim dortigen Finanzamt einzureichen.
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Lohnt sich der Rückerstattungsaufwand nur für große Unternehmen?
Nein, denn gerade kleinen Unternehmen wird über Trans Finance die Möglichkeit geboten, sich auf einfache Art und Weise an dem MwSt.-Erstattungsverfahren zu beteiligen. Auch für kleine Unternehmen ist Kostensenkung sehr wichtig.
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Transfinance übernimmt Fiskalvertretungen von Unternehmen. Was ist darunter zu verstehen und wie arbeitet eine Fiskalvertretung?
Wenn ein russisches (Transport-)Unternehmen eine MwSt.-Rückerstattung in Italien beantragen will, ist das nicht unmittelbar und direkt durch das Unternehmen möglich. Das Unternehmen kann das nur über einen Steuerberater machen, der für alle Abgabenpflichten des ausländischen Unternehmens haftet. Normalerweise muss das ausländische Unternehmen dann große Sicherheiten bei diesem Steuerberater hinterlegen.
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Was macht transfinance, wenn Rechnungsangaben fehlen?
Wenn Rechungsangaben in Rechnungen mit hohen MwSt.-Beträgen fehlen, versucht Transfinance immer, beim Aussteller korrekte Rechnungen anzufordern.
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Welche Rechnungsangaben sind unbedingt erforderlich?
Aus den Rechnungen muss ersichtlich sein, wer der Aussteller der Rechnung und wer der Empfänger der Ware oder Dienstleistung ist. Angaben zu Art und Umfang der Leistung dürfen nicht fehlen. Ebenso wichtig sind Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, die ausgewiesenen Rechnungsbeträge (Brutto und Netto), die MwSt.-Beträge und -Sätze sowie die MwSt.-Nummer des Ausstellers.
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Wie ist die Mehrwertsteuer-Rückerstattung innerhalb der Europäischen Union geregelt?
Von der EU-Komission ist nur festgelegt worden, dass ein Land ein Auslandsunternehmen ebenso behandeln muss wie die inländischen Unternehmen. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass jedes EU-Land seine eigenen MwSt.-Gesetze hat. Es gibt also innerhalb der EU diesbezüglich 27 verschiedene Regelungen.
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Wird die Mehrwertsteuer immer komplett erstattet?
Nein, manchmal wird sie nur teilweise zurückgezahlt. Dies ist zum Beispiel bei Hotelkosten in Dänemark der Fall.
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